Mainz – Landeshauptstadt und Universitätsstadt

Winterdienst Mainz

Räumen und Streuen ist die eine Hälfte. Die andere ist der Nachweis, dass es rechtzeitig geschehen ist. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Maßnahme – weil im Streitfall genau das zählt.

Jeder Einsatz protokolliert
Okt–Apr Bereitschaft
24 Std. bis zum Angebot
Wer muss in Mainz räumen und streuen?

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen – also auf Eigentümer und über den Mietvertrag häufig auf Mieter. Geräumt und gestreut wird werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Wer die Pflicht an einen Dienstleister vergibt, wird sie nicht vollständig los, sondern bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung vor Ort.

Leistungsumfang

Unser Winterdienst in Mainz

Von der Bereitschaft über den Einsatz bis zum Nachweis – als geschlossene Leistung.

Räumdienst

Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten – nach festgelegter Priorität, damit die wichtigsten Wege zuerst frei sind.

  • Gehwege & Eingänge
  • Zufahrten & Stellplätze
  • Tiefgarageneinfahrten
  • Prioritätenplan je Objekt

Streudienst

Abstumpfende und auftauende Streumittel je nach Fläche und örtlichen Vorgaben – inklusive Bevorratung vor Saisonbeginn.

  • Abstumpfende Streumittel
  • Auftaumittel wo zulässig
  • Streugutbevorratung
  • Nachstreuen bei Bedarf

Einsatzprotokoll

Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme dokumentiert – die Grundlage für den Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.

  • Datum & Uhrzeit je Einsatz
  • Fläche & Maßnahme
  • Witterungslage
  • Abrufbar für die Verwaltung

Wetterbeobachtung & Bereitschaft

Von Oktober bis April in Bereitschaft: Wir beobachten die Wetterlage und disponieren die Einsätze, bevor der Berufsverkehr einsetzt.

  • Bereitschaft Okt bis Apr
  • Wetterbasierte Disposition
  • Einsatz vor Berufsverkehr
  • Kontrollgänge bei Dauerfrost

Objektgerechte Planung

Vor der Saison legen wir je Objekt fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge bearbeitet werden und wo Streugut gelagert wird.

  • Flächenplan vor Saisonstart
  • Prioritäten festgelegt
  • Streugutlager am Objekt
  • Ansprechpartner benannt

Kombination mit anderen Gewerken

Winterdienst als Teil der Objektbetreuung: dasselbe Team, das reinigt und Hausmeisterleistungen erbringt, übernimmt auch den Winterdienst.

  • Ein Vertrag für alle Gewerke
  • Ein Ansprechpartner
  • Eine Rechnung
  • Keine Schnittstellen
Vor Ort

Winterdienst in Mainz – Zuständigkeit und Praxis

Mainz überträgt die Räum- und Streupflicht für die Gehwege durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger. Nach dem BGH-Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) handelt ein beauftragter Winterdienst als Erfüllungsgehilfe des Vermieters – dessen Verschulden wird also zugerechnet. Wer die Leistung vergibt, bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung und braucht im Streitfall einen Nachweis mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme.

Eine Mainzer Besonderheit betrifft die Zuständigkeit: Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg tragen den Mainzer Namen, liegen aber rechtsrheinisch und werden von Wiesbaden verwaltet. Für die Räumpflichten gilt dort Wiesbadener Ortsrecht – wer Objekte auf beiden Rheinseiten betreut, hat also zwei Satzungen zu beachten. Wir berücksichtigen das im Prioritätenplan, weil sich Zeiten und Umfang unterscheiden können.

Bei der Routenplanung macht die Mainzer Topografie den Unterschied. Die Hanglagen Richtung Oberstadt und die Zufahrten in Weisenau und Bretzenheim mit Gefälle brauchen früheren und häufigeren Einsatz als die flachen Lagen am Rhein. Auf Zufahrten mit Steigung reicht abstumpfendes Streugut oft nicht aus.

Zu Mainz gehören staatsrechtlich auch Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg. Sie liegen rechtsrheinisch und werden von Wiesbaden verwaltet – für die Betreuung macht das keinen Unterschied, für Satzungen und Ordnungsrecht gilt dort aber Wiesbadener Recht.

Ablauf

So bereiten wir die Saison vor

Der Winterdienst wird im Sommer geplant, nicht im ersten Frost.

  1. 1 Objektaufnahme

    Wir gehen die Flächen ab und erfassen Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Stellplätze – inklusive der Frage, wo Streugut gelagert werden kann.

  2. 2 Flächen- & Prioritätenplan

    Jede Fläche bekommt eine Priorität. So ist vorher klar, was zuerst geräumt wird.

  3. 3 Vertrag & Bereitschaft

    Saisonpauschale für die Bereitschaft, Einsatzabrechnung für die tatsächlichen Einsätze. Ab Oktober sind wir in Bereitschaft.

  4. 4 Einsatz & Protokoll

    Bei Bedarf rücken wir vor dem Berufsverkehr aus. Jeder Einsatz wird dokumentiert.

Kosten

Was Winterdienst in Mainz kostet

Winterdienst wird üblicherweise zweiteilig abgerechnet: eine Saisonpauschale für die Bereitschaft von Oktober bis April und eine Einsatzabrechnung für die tatsächlich gefahrenen Einsätze. Die Pauschale deckt Wetterbeobachtung, Disposition, Gerätevorhaltung und Streugutbevorratung – also die Kosten, die unabhängig vom Wetter anfallen.

Reine Pauschalverträge ohne Einsatzabrechnung wirken auf den ersten Blick einfacher, sind aber in milden Wintern teuer und in schneereichen Wintern für den Dienstleister nicht darstellbar – mit dem bekannten Ergebnis, dass dann zu spät oder zu selten geräumt wird.

Die Höhe hängt von der Flächengröße, der Anzahl der Einzelabschnitte und der Erreichbarkeit ab. Zwanzig kleine Gehwegabschnitte in verschiedenen Straßen kosten mehr als eine gleich große zusammenhängende Fläche – der Aufwand steckt in der Route, nicht im Quadratmeter.

Preise und Richtwerte im Detail

Richtwerte Mainz
  • BereitschaftSaisonpauschale
  • Einsätzeje Einsatz abgerechnet
  • SaisonOktober bis April

Richtwerte für Mainz, Preisstand August 2026. Geprüft gegen den Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1).

FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst in Mainz

Dort gilt Wiesbadener Ortsrecht, obwohl die Ortsbezirke staatsrechtlich zu Mainz gehören. Wer Objekte auf beiden Rheinseiten betreut, hat zwei Satzungen zu beachten – Zeiten und Umfang der übertragenen Pflichten können sich unterscheiden. Wir berücksichtigen das im Prioritätenplan.

Ja. Die Hanglagen Richtung Oberstadt und Zufahrten in Weisenau und Bretzenheim mit Gefälle brauchen früheren und häufigeren Einsatz als die flachen Lagen am Rhein. Auf Steigungen reicht abstumpfendes Streugut oft nicht aus.

In der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt Mainz – die genauen Zeiten und den Umfang der übertragenen Pflichten sollten Sie dort oder in Ihrem Mietvertrag prüfen.

Nein, nicht vollständig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) entschieden, dass ein beauftragter Winterdienst als Erfüllungsgehilfe des Vermieters handelt – dessen Verschulden wird also zugerechnet. Sie bleiben zudem in der Auswahl- und Kontrollverantwortung. Ein lückenloses Einsatzprotokoll ist deshalb Ihre wichtigste Absicherung.

Datum und Uhrzeit des Einsatzes, die bearbeiteten Flächen, die durchgeführte Maßnahme (Räumen, Streuen oder beides), das verwendete Streumittel und die Witterungslage. Die Verwaltung kann das Protokoll jederzeit abrufen.

Auf Gehwegen setzen wir überwiegend abstumpfende Streumittel ein, weil Auftausalz dort vielerorts eingeschränkt oder untersagt ist. Auf Zufahrten und Rampen kommen auftauende Mittel zum Einsatz, wo sie zulässig sind. Die konkrete Wahl stimmen wir vor Saisonbeginn mit Ihnen ab.

Ja, und das ist meist die wirtschaftlichste Lösung. Wenn dasselbe Team ohnehin für Reinigung, Hausmeisterservice und Grünpflege am Objekt ist, entfallen separate Anfahrten und Abstimmungen.

Winterdienst für Ihr Objekt in Mainz

Die Saison beginnt im Oktober – die Planung davor. Wir nehmen Ihre Flächen auf, legen Prioritäten fest und halten alles im Vertrag fest, bevor der erste Schnee fällt.