Räumdienst
Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten – nach festgelegter Priorität, damit die wichtigsten Wege zuerst frei sind.
- Gehwege & Eingänge
- Zufahrten & Stellplätze
- Tiefgarageneinfahrten
- Prioritätenplan je Objekt
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Räumen und Streuen ist die eine Hälfte. Die andere ist der Nachweis, dass es rechtzeitig geschehen ist. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Maßnahme – weil im Streitfall genau das zählt.
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen – also auf Eigentümer und über den Mietvertrag häufig auf Mieter. Geräumt und gestreut wird werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Wer die Pflicht an einen Dienstleister vergibt, wird sie nicht vollständig los, sondern bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung vor Ort.
Von der Bereitschaft über den Einsatz bis zum Nachweis – als geschlossene Leistung.
Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten – nach festgelegter Priorität, damit die wichtigsten Wege zuerst frei sind.
Abstumpfende und auftauende Streumittel je nach Fläche und örtlichen Vorgaben – inklusive Bevorratung vor Saisonbeginn.
Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme dokumentiert – die Grundlage für den Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.
Von Oktober bis April in Bereitschaft: Wir beobachten die Wetterlage und disponieren die Einsätze, bevor der Berufsverkehr einsetzt.
Vor der Saison legen wir je Objekt fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge bearbeitet werden und wo Streugut gelagert wird.
Winterdienst als Teil der Objektbetreuung: dasselbe Team, das reinigt und Hausmeisterleistungen erbringt, übernimmt auch den Winterdienst.
Mainz überträgt die Räum- und Streupflicht für die Gehwege durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger. Nach dem BGH-Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) handelt ein beauftragter Winterdienst als Erfüllungsgehilfe des Vermieters – dessen Verschulden wird also zugerechnet. Wer die Leistung vergibt, bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung und braucht im Streitfall einen Nachweis mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme.
Eine Mainzer Besonderheit betrifft die Zuständigkeit: Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg tragen den Mainzer Namen, liegen aber rechtsrheinisch und werden von Wiesbaden verwaltet. Für die Räumpflichten gilt dort Wiesbadener Ortsrecht – wer Objekte auf beiden Rheinseiten betreut, hat also zwei Satzungen zu beachten. Wir berücksichtigen das im Prioritätenplan, weil sich Zeiten und Umfang unterscheiden können.
Bei der Routenplanung macht die Mainzer Topografie den Unterschied. Die Hanglagen Richtung Oberstadt und die Zufahrten in Weisenau und Bretzenheim mit Gefälle brauchen früheren und häufigeren Einsatz als die flachen Lagen am Rhein. Auf Zufahrten mit Steigung reicht abstumpfendes Streugut oft nicht aus.
Zu Mainz gehören staatsrechtlich auch Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg. Sie liegen rechtsrheinisch und werden von Wiesbaden verwaltet – für die Betreuung macht das keinen Unterschied, für Satzungen und Ordnungsrecht gilt dort aber Wiesbadener Recht.
Der Winterdienst wird im Sommer geplant, nicht im ersten Frost.
Wir gehen die Flächen ab und erfassen Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Stellplätze – inklusive der Frage, wo Streugut gelagert werden kann.
Jede Fläche bekommt eine Priorität. So ist vorher klar, was zuerst geräumt wird.
Saisonpauschale für die Bereitschaft, Einsatzabrechnung für die tatsächlichen Einsätze. Ab Oktober sind wir in Bereitschaft.
Bei Bedarf rücken wir vor dem Berufsverkehr aus. Jeder Einsatz wird dokumentiert.
Winterdienst wird üblicherweise zweiteilig abgerechnet: eine Saisonpauschale für die Bereitschaft von Oktober bis April und eine Einsatzabrechnung für die tatsächlich gefahrenen Einsätze. Die Pauschale deckt Wetterbeobachtung, Disposition, Gerätevorhaltung und Streugutbevorratung – also die Kosten, die unabhängig vom Wetter anfallen.
Reine Pauschalverträge ohne Einsatzabrechnung wirken auf den ersten Blick einfacher, sind aber in milden Wintern teuer und in schneereichen Wintern für den Dienstleister nicht darstellbar – mit dem bekannten Ergebnis, dass dann zu spät oder zu selten geräumt wird.
Die Höhe hängt von der Flächengröße, der Anzahl der Einzelabschnitte und der Erreichbarkeit ab. Zwanzig kleine Gehwegabschnitte in verschiedenen Straßen kosten mehr als eine gleich große zusammenhängende Fläche – der Aufwand steckt in der Route, nicht im Quadratmeter.
Richtwerte für Mainz, Preisstand August 2026. Geprüft gegen den Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1).
Die Saison beginnt im Oktober – die Planung davor. Wir nehmen Ihre Flächen auf, legen Prioritäten fest und halten alles im Vertrag fest, bevor der erste Schnee fällt.