Unterhaltsreinigung
Die regelmäßige Reinigung von Büros, Praxen, Kanzleien und Verwaltungsgebäuden – täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich.
- Arbeitsplätze & Verkehrsflächen
- Sanitär & Teeküchen
- Glas im Innenbereich
- Papier- & Seifenversorgung
Raccoon Facility
Unterhaltsreinigung im festen Turnus für Büros, Praxen und Gewerbe, dazu Bodenpflege und Treppenhausreinigung für Wohnanlagen – mit festen Teams und dokumentierter Leistung.
Für die Unterhaltsreinigung von Büroflächen sind in Mainz je nach Intervall und Objekt 2,20 – 3,80 € pro Quadratmeter und Monat üblich. Einmalige Arbeiten wie Grund- oder Bauendreinigung werden nach Stundensatz abgerechnet, hier 30 – 42 € pro Stunde. Den Preis bestimmen vier Faktoren: Fläche, Intervall, Bodenbelag und Sanitäranteil – deshalb kalkulieren wir erst nach einer Besichtigung vor Ort.
Regelmäßige Reinigung im festen Turnus und einmalige Arbeiten auf Abruf.
Die regelmäßige Reinigung von Büros, Praxen, Kanzleien und Verwaltungsgebäuden – täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Treppenhaus, Flure, Keller, Tiefgarage und Müllplatz im festen Turnus.
Grundreinigung, Beschichtung und Pflege abgestimmt auf den Belag – Werterhalt statt Notfallsanierung.
Der Bereich, an dem sich Qualität entscheidet: WC-Anlagen, Waschräume und Teeküchen mit eigener Materialtrennung.
Trennwände, Türen und Innenfenster – im Turnus mitgereinigt, ohne separaten Auftrag.
Feste Objektleitung, dokumentierte Durchgänge und ein Leistungsverzeichnis, in dem jede Tätigkeit ihr Intervall hat.
Mainz vereint als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz und Universitätsstadt sehr unterschiedliche Gebäudetypen. In der Altstadt und der Oberstadt stehen Verwaltungs- und Bürogebäude, teils in historischer Bausubstanz. Im Zollhafen sind moderne Wohn- und Büroquartiere entstanden. In Hechtsheim und Mombach liegen die Gewerbe- und Produktionsflächen, in Gonsenheim, Bretzenheim und Finthen überwiegen Wohnanlagen.
Für die Reinigung bedeutet das unterschiedliche Schwerpunkte. In Bürogebäuden entfällt der größte Teil des Aufwands auf Sanitäranlagen, Teeküchen und Verkehrsflächen – dort entstehen Beschwerden, nicht an den Schreibtischen. In Wohnanlagen ist es die Verlässlichkeit des Turnus: Ein Treppenhaus, das jede Woche zur gleichen Zeit gereinigt wird, führt zu deutlich weniger Rückfragen als eines, das unregelmäßig bearbeitet wird.
Bei den Gewerbeflächen in Hechtsheim und Mombach ist der begrenzende Faktor meist das Zeitfenster. Reinigung und Betrieb schließen sich in Produktions- und Lagerbereichen aus, deshalb planen wir solche Einsätze in Schichtpausen oder am Wochenende. Rund um die Universität und die forschungsnahen Flächen kommen zusätzlich Labor- und Sonderbereiche vor, die eigene Verfahren verlangen.
Zu Mainz gehören staatsrechtlich auch Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg. Sie liegen rechtsrheinisch und werden von Wiesbaden verwaltet – für die Betreuung macht das keinen Unterschied, für Satzungen und Ordnungsrecht gilt dort aber Wiesbadener Recht.
Vier Schritte von der Anfrage bis zum ersten Reinigungstag.
Sie nennen Objektart, ungefähre Fläche und gewünschtes Intervall – telefonisch oder über das Formular.
Wir messen die Flächen, prüfen Bodenbeläge und Sanitäranteil und klären Zugang, Schlüssel und Zeitfenster.
Jede Tätigkeit steht mit ihrem Intervall im Angebot – keine Sammelposten, keine offenen Positionen.
Nach der Einweisung startet das feste Team. Jeder Durchgang wird dokumentiert.
Regelmäßige Unterhaltsreinigung wird über einen Quadratmeterpreis abgerechnet, einmalige Arbeiten über einen Stundensatz. In Mainz liegt der Quadratmeterpreis für Büroflächen je nach Intervall bei 2,20 – 3,80 € monatlich, der Stundensatz bei 30 – 42 €.
Vier Faktoren bestimmen, wo innerhalb dieser Spanne ein Objekt landet: die Fläche (größere Objekte werden pro Quadratmeter günstiger, weil sich Rüst- und Wegezeiten verteilen), das Intervall, der Bodenbelag und der Sanitäranteil. Ein Objekt mit vielen WC-Einheiten und Teppichböden kostet deutlich mehr als eine gleich große Fläche mit Hartboden.
Zu beachten ist der gesetzliche Rahmen: In der Gebäudereinigung gilt seit dem 1. Januar 2026 ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in Lohngruppe 1. Ein Stundensatz unter 25 Euro netto ist damit rechnerisch nicht darstellbar – Angebote darunter gehen fast immer über zu knapp kalkulierte Leistungszeiten, was sich später in der Qualität zeigt.
Richtwerte für Mainz, Preisstand August 2026. Geprüft gegen den Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1).
Wir sehen uns Ihr Objekt vor Ort an und rechnen die Leistung ehrlich durch – mit einem Leistungsverzeichnis, das jede Tätigkeit und ihr Intervall benennt.