Räumdienst
Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten – nach festgelegter Priorität, damit die wichtigsten Wege zuerst frei sind.
- Gehwege & Eingänge
- Zufahrten & Stellplätze
- Tiefgarageneinfahrten
- Prioritätenplan je Objekt
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Räumen und Streuen ist die eine Hälfte. Die andere ist der Nachweis, dass es rechtzeitig geschehen ist. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Maßnahme – weil im Streitfall genau das zählt.
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen – also auf Eigentümer und über den Mietvertrag häufig auf Mieter. Geräumt und gestreut wird werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Wer die Pflicht an einen Dienstleister vergibt, wird sie nicht vollständig los, sondern bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung vor Ort.
Von der Bereitschaft über den Einsatz bis zum Nachweis – als geschlossene Leistung.
Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgarageneinfahrten – nach festgelegter Priorität, damit die wichtigsten Wege zuerst frei sind.
Abstumpfende und auftauende Streumittel je nach Fläche und örtlichen Vorgaben – inklusive Bevorratung vor Saisonbeginn.
Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme dokumentiert – die Grundlage für den Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.
Von Oktober bis April in Bereitschaft: Wir beobachten die Wetterlage und disponieren die Einsätze, bevor der Berufsverkehr einsetzt.
Vor der Saison legen wir je Objekt fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge bearbeitet werden und wo Streugut gelagert wird.
Winterdienst als Teil der Objektbetreuung: dasselbe Team, das reinigt und Hausmeisterleistungen erbringt, übernimmt auch den Winterdienst.
Frankfurt überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger. Wer die Pflicht an einen Dienstleister vergibt, gibt sie damit nicht vollständig ab: Nach dem BGH-Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) handelt ein beauftragter Winterdienst als Erfüllungsgehilfe des Vermieters, dessen Verschulden also zugerechnet wird. Der Nachweis, dass rechtzeitig geräumt wurde, ist deshalb keine Formalie.
Die Frankfurter Besonderheit ist die Frequenz. Ein Gehweg vor einem Bürogebäude im Bankenviertel wird ab sieben Uhr von hunderten Menschen genutzt – das Zeitfenster zwischen letztem Schneefall und Berufsverkehr ist entsprechend eng. Wir disponieren wetterbasiert und planen die Route so, dass die frequenzstärksten Flächen zuerst frei sind.
Erschwerend kommt die Parksituation hinzu: In der Innenstadt sind Zufahrten oft zugeparkt, Streugutlager selten am Objekt vorhanden und Ausweichflächen für Schneeablagerung knapp. Wo wir kein Streugut vor Ort lagern können, kalkulieren wir zusätzliche Fahrten ein – das gehört ins Angebot und nicht in die spätere Nachverhandlung.
Frankfurt ist der dichteste und teuerste Markt der Region. Anfahrt, Parksituation und Zufahrtsbeschränkungen in der Innenstadt schlagen spürbar auf die Kalkulation durch – deshalb planen wir Einsätze hier enger getaktet und mit festen Zeitfenstern.
Der Winterdienst wird im Sommer geplant, nicht im ersten Frost.
Wir gehen die Flächen ab und erfassen Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Stellplätze – inklusive der Frage, wo Streugut gelagert werden kann.
Jede Fläche bekommt eine Priorität. So ist vorher klar, was zuerst geräumt wird.
Saisonpauschale für die Bereitschaft, Einsatzabrechnung für die tatsächlichen Einsätze. Ab Oktober sind wir in Bereitschaft.
Bei Bedarf rücken wir vor dem Berufsverkehr aus. Jeder Einsatz wird dokumentiert.
Winterdienst wird üblicherweise zweiteilig abgerechnet: eine Saisonpauschale für die Bereitschaft von Oktober bis April und eine Einsatzabrechnung für die tatsächlich gefahrenen Einsätze. Die Pauschale deckt Wetterbeobachtung, Disposition, Gerätevorhaltung und Streugutbevorratung – also die Kosten, die unabhängig vom Wetter anfallen.
Reine Pauschalverträge ohne Einsatzabrechnung wirken auf den ersten Blick einfacher, sind aber in milden Wintern teuer und in schneereichen Wintern für den Dienstleister nicht darstellbar – mit dem bekannten Ergebnis, dass dann zu spät oder zu selten geräumt wird.
Die Höhe hängt von der Flächengröße, der Anzahl der Einzelabschnitte und der Erreichbarkeit ab. Zwanzig kleine Gehwegabschnitte in verschiedenen Straßen kosten mehr als eine gleich große zusammenhängende Fläche – der Aufwand steckt in der Route, nicht im Quadratmeter.
Richtwerte für Frankfurt, Preisstand August 2026. Geprüft gegen den Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1).
Die Saison beginnt im Oktober – die Planung davor. Wir nehmen Ihre Flächen auf, legen Prioritäten fest und halten alles im Vertrag fest, bevor der erste Schnee fällt.