Die Bedingungen für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Raccoon Facility sind ausschließlich diejenigen, die der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung anerkennt. Jegliche abweichenden Bedingungen werden als ungültig betrachtet. Die Angebote von Raccoon Facility sind unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Raccoon Facility, um wirksam zu werden.
2. LeistungenBei einer Abweichung von der vereinbarten Qualitätsnorm erklärt sich Raccoon Facility bereit, nach einem zeitnahen schriftlichen Hinweis des Auftraggebers die beanstandete Dienstleistung zu überprüfen und entsprechend dem vereinbarten Qualitätsstandard anzupassen.
3. WinterdienstDie Dienstleistungen gemäß den örtlichen Gemeindereinigungssatzungen bezüglich Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen werden von Raccoon Facility erbracht. Die Notwendigkeit eines Winterdiensteinsatzes wird von Raccoon Facility eigenständig und rechtzeitig festgestellt. Das Entfernen von Schnee und Eis kann in den folgenden Situationen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Absprache und gegebenenfalls gegen zusätzliche Bezahlung erfolgen: Schnee oder überfrierende Nässe, die von nicht gereinigten Nachbargrundstücken herbeigetragen werden; Schnee oder überfrierende Nässe, der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird; Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser; Schneeverwehungen, die vom Dach fallen. Sofern Zugänge und Einfahrten nicht blockiert sind, können die Ränder der zu räumenden Flächen zur Schneelagerung genutzt werden. Die Schneeräumung erfolgt nur auf gesonderte Anfrage und wird entsprechend berechnet. Falls Raccoon Facility aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von ihr verschuldeter Ereignisse ein Grundstück nicht erreichen kann, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das betreffende Grundstück durch geeignete Maßnahmen über öffentlichen oder privaten Raum mit Fahrzeugen erreicht werden kann. Der Winterdienst wird ohne spezielle Beauftragung im Einzelfall lediglich während der Wintersaison durchgeführt, die vom 01.11. bis zum 31.03. dauert. Winterdiensteinsätze vor und nach dieser Saison werden separat nach Aufwand mit einer vereinbarten Einsatzpauschale abgerechnet.
4. Pflichten des AuftraggebersVor Beginn des Auftrags ist es die Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass die Immobilie ordnungsgemäß übergeben wird und eine angemessene Einweisung erfolgt, wobei mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich zu benennen sind. Sollte der Zustand der Immobilie nach der Übernahme deutlich von dem bei der Angebotsabgabe besichtigten Zustand abweichen, behält sich Raccoon Facility das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Auftrags ein Angebot für den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu unterbreiten. Falls der Auftraggeber dieses Angebot nicht annimmt, behält sich Raccoon Facility das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber stellt Raccoon Facility kostenlos die benötigten Schlüssel sowie Zugang zu fließendem kalten Wasser und Strom zur Verfügung. Falls erforderlich, stellt der Auftraggeber Raccoon Facility einen geeigneten abschließbaren Raum für Materialien und Maschinen zur Verfügung.
5. VergütungenDie Rechnungen, die von Raccoon Facility gestellt werden, sind unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Raccoon Facility ein SEPA-Mandat zu erteilen. Die Abbuchung erfolgt sieben Arbeitstage nach Versendung der Rechnung durch Raccoon Facility. Sollte die Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung oder fehlerhafter Bankverbindungen scheitern und oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung ohne Berechtigung, trägt er die anfallenden Gebühren für die Rückbuchung durch das Kreditinstitut. Ersatzteile und Material für die Reparatur kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Gefahr im Verzug ist Raccoon Facility berechtigt, den Schaden unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben oder Dritte damit zu beauftragen, ohne den Auftraggeber vorher zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Raccoon Facility die vereinbarte Leistung zurückhalten, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder einem gestellten Insolvenzantrag, kann Raccoon Facility die Leistung sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen von Raccoon Facility aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder von Raccoon Facility anerkannt.
6. PreisanpassungsklauselAufgrund der starken Arbeitskraftintensität der Dienstleistungen von Raccoon Facility behält sich Raccoon Facility das Recht vor, bei Änderungen der Tariflöhne der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Sozialbeitragsleistungen, der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und/oder des Mindestentgeltes nach dem Entsendegesetz oder sonstiger gesetzlicher Mehraufwand eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die genaue Höhe der Anpassung wird von Raccoon Facility kalkuliert und dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Anpassung kann erst ab dem ersten Tag des Monats geltend gemacht werden, der auf die schriftliche Anpassungserklärung folgt.
7. HaftungDie Haftung von Raccoon Facility für nachweislich durch das Unternehmen oder seine Mitarbeiter verursachte Schäden während der Ausführung der Dienstleistung ist auf die Deckung entsprechend den Konditionen seiner Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Deckungssummen dieses Versicherungsvertrags stellen in jedem Fall die maximale Haftungsgrenze dar und betragen pauschal 10 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Alle Deckungssummen gelten pro Versicherungsfall und sind auf das Doppelte pro Versicherungsjahr begrenzt.
8. BetriebsübergangDie Vertragsparteien bestätigen, dass gemäß §613a BGB kein Betriebsübergang stattfindet. Raccoon Facility übernimmt weder Mitarbeiter, Kunden noch Gerätschaften des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung. Sollte jedoch ein Betriebsübergang gerichtlich festgestellt werden, so stellt der Auftraggeber Raccoon Facility von sämtlichen Kosten und Verpflichtungen, die daraus resultieren, frei.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers oder seines Vertreters durch Raccoon Facility erfolgen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle während ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Verschwiegenheit darüber zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung ihrer Zusammenarbeit fort.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
11. Gerichtsstand/ Außergerichtliches SchlichtungsverfahrenAls Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag und dem Leistungsverzeichnis ergeben, wird der Sitz von Raccoon Facility in Mainz vereinbart. Hierbei erklären sich beide Vertragsparteien einverstanden, dass alle rechtlichen Auseinandersetzungen vor den Gerichten in Mainz ausgetragen werden. Raccoon Facility nimmt nicht an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren gemäß § 36 VSBG teil. Aus diesem Grund wird in jedem Einzelfall die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ausgeschlossen.